Hygienekonzept für Kurse in der Kunstschule Lingen

23.03.2022

Wir wünschen allen wieder freudige und kreative Stunden in der Kunstschule und hoffen, gemeinsam und achtsam die nötigen Maßnahmen miteinander umsetzen zu können.


Hygienekonzept für Kurse in der Kunstschule Lingen
mit Außenstellen in Emsbüren, Baccum und Spelle


1. Eltern sollen die Arbeitsräume nach Möglichkeit nicht betreten, sondern die Kinder draußen übergeben, um Begegnungsverkehr zu vermeiden (gilt nicht für Ästhetische Frühförderung mit Begleitung oder die Eltern-Kind-Kurse). Die Kursleitung holt die Kinder draußen ab. Im Kunstschulgebäude in Lingen nutzen die Kursleiter*innen außerdem je nach Raumbelegung in Absprache untereinander beide Treppenhäuser.

2. Nach Betreten des Gebäudes müssen die Hände desinfiziert oder gründlich gewaschen werden.

3. Im Eingangsbereich und in den Räumen wird Reinigungs- und Desinfektionsmittel bereitgehalten; statt Stoffhandtüchern stehen Papierhandtücher in ausreichender Menge zur Verfügung.

4. Ein Abstand von 1,5 m ist einzuhalten.

5. Teilnehmer*innen ab 6 Jahren müssen einen Mund-Nasen-Schutz (med. Maske) tragen. Ab 14 Jahren besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Auf dem Platz darf die Maske abgenommen werden. 

6. Kittel sollen (sofern erforderlich) durch die Teilnehmer*innen mitgebracht werden.

7. Die sanitären Anlagen dürfen jeweils nur von einer Person zur gleichen Zeit genutzt werden.

8. Bei Infekten mit einem erhöhten Krankheitswert (z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur, Fieber) dürfen Teilnehmer*innen nicht an den Kursen teilnehmen.

9. In den Kursen sollen keine Lebensmittel verteilt werden. Mitgebrachte Getränke dürfen verzehrt werden.

10. In den Kursräumen soll nicht gemeinsam gesungen werden.

11. Die Kursteilnehmer*innen werden angehalten in die Armbeuge zu nießen.

12. Nach 45 Minuten soll gelüftet werden (idealerweise Dauerlüften).

13. Arbeitsflächen, Lichtschalter, Türgriffe und Werkzeuge müssen – sofern benutzt – nach dem Kurs mit handelsüblichen Reinigungsmitteln gereinigt werden. Die Gesamtreinigung der Unterrichtsräume erfolgt regelmäßig durch die Reinigungskraft.

14. Die Kursteilnahme muss dokumentiert werden. In den von der Verwaltung erstellten Kurslisten wird die Anwesenheit durch die Kursleiter*innen verzeichnet.


Bezug:  Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 23.02.2022. Änderung der Verordnung vom 19.03.2022. Gültig bis voraussichtlich 02.04.2022.

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